Was soll ich denken über Arbeit?

Eine kleine Verteidigung der Theorie des Praktischen

Offenbar bedarf das Philosophieren über Arbeit doch ab und an einer Rechtfertigung. Ich will sie positiv als Selbstvergewisserung verstehen; und wie immer auch als Anregung und Einladung.

Arbeit erscheint uns heute zuallererst und selbstverständlich als Begriff der Ökonomie, der sie im Kern wertschöpfende, d.h. produktive Tätigkeit ist. Damit kommt man in Sachen Arbeitsgestaltung schon einigermaßen weit: Man gestaltet Arbeit so, dass sie möglichst produktiv und ökonomisch wertschöpfend ist. So organisiert, sollte Arbeit diesem Begriff nach dann gute Arbeit sein. Faktisch ist sie das allerdings ganz und gar nicht.

Es steht an, die Fakten zu hintergehen oder besser: zu hinterfragen. Das macht die Sache auf den ersten Blick nicht leichter, auf den zweiten aber doch.

Sobald man philosophische Arbeitsbegriffe ins Spiel bringt – das hatte Herbert Marcuse in seinem Aufsatz Über die philosophischen Grundlagen des wirtschaftswissenschaftlichen Arbeitsbegriffs (1965) wirkungsvoll gezeigt, – schwindet zunächst die (Selbst-)Verständlichkeit von Arbeit. Das philosophische Fragen nach Arbeit öffnet den Blick auf das weite Feld ihres Gewerks und Gehalts, ihrer Beziehungen und Bezüge, ihrer Ambivalenz und Dialektik. Weiterlesen

Ausgeharzt II: Nicht bedingungslos, aber solidarisch: Berlin versucht das Grundeinkommen

Vor einigen Tagen hat der Berliner Senat nach einem lange diskutierten Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) das Solidarische Grundeinkommen (SGE) beschlossen.

Zur Pressemitteilung der Senatskanzlei zum Beschluss des SGE

In dem zunächst auf fünf Jahre angelegten Modellprojekt zur Neugestaltung der Grundsicherung können ab August langzeitarbeitslosen Menschen Arbeitsstellen vor allem im „gemeinwohlorientierten Bereich“ als Alternative zum Hartz IV-Bezug angeboten werden:

Für Personen, die zwischen einem und drei Jahren arbeitslos sind, sollen zunächst bis zu 1000 Stellen entstehen, die nach Mindest- oder Tariflohn vergütet und sozialversicherungspflichtig sind. Dazu gibt es Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen; und sollte der Übergang in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt nach Ablauf der fünfjährigen Befristung nicht  gelungen sein, verspricht das Programm eine unbefristete Weiterbeschäftigung.

Bei den Stellen wird es sich den Plänen nach um solche handeln, die mit Blick auf das Gemeinwohl dringend gebraucht, aus Finanzierungsgründen bisher aber nicht angeboten werden konnten, ausdrücklich also um zusätzliche Arbeit: Mobilitätsbegleitung im ÖPNV, Betreuungshilfe in Kitas, Organisationshilfe in Schulen und Horten, Besuchsdienste in Pflegeeinrichtungen, Unterstützung für obdachlose Menschen oder Quartiershilfe für Wohnungsunternehmen.

Zweifellos sind diese Tätigkeiten gesellschaftlich nützlich; sie entlasten, unterstützen und befördern in verschiedener Hinsicht Teilhabe und Integration. Aber gilt das auch für die Personen selbst, die nach dem SGE-Gesetz beschäftigt sind? Denn das ist sein eigentlicher Anspruch. Und welche soziale Bedeutung hat das SGE, gerade auch angesichts des laufenden gesellschaftlichen Wandels? Weiterlesen