Vor einigen Tagen hat der Berliner Senat nach einem lange diskutierten Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) das Solidarische Grundeinkommen (SGE) beschlossen.
Zur Pressemitteilung der Senatskanzlei zum Beschluss des SGE
In dem zunächst auf fünf Jahre angelegten Modellprojekt zur Neugestaltung der Grundsicherung können ab August langzeitarbeitslosen Menschen Arbeitsstellen vor allem im „gemeinwohlorientierten Bereich“ als Alternative zum Hartz IV-Bezug angeboten werden:
Für Personen, die zwischen einem und drei Jahren arbeitslos sind, sollen zunächst bis zu 1000 Stellen entstehen, die nach Mindest- oder Tariflohn vergütet und sozialversicherungspflichtig sind. Dazu gibt es Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen; und sollte der Übergang in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt nach Ablauf der fünfjährigen Befristung nicht gelungen sein, verspricht das Programm eine unbefristete Weiterbeschäftigung.
Bei den Stellen wird es sich den Plänen nach um solche handeln, die mit Blick auf das Gemeinwohl dringend gebraucht, aus Finanzierungsgründen bisher aber nicht angeboten werden konnten, ausdrücklich also um zusätzliche Arbeit: Mobilitätsbegleitung im ÖPNV, Betreuungshilfe in Kitas, Organisationshilfe in Schulen und Horten, Besuchsdienste in Pflegeeinrichtungen, Unterstützung für obdachlose Menschen oder Quartiershilfe für Wohnungsunternehmen.
Zweifellos sind diese Tätigkeiten gesellschaftlich nützlich; sie entlasten, unterstützen und befördern in verschiedener Hinsicht Teilhabe und Integration. Aber gilt das auch für die Personen selbst, die nach dem SGE-Gesetz beschäftigt sind? Denn das ist sein eigentlicher Anspruch. Und welche soziale Bedeutung hat das SGE, gerade auch angesichts des laufenden gesellschaftlichen Wandels?
Das SGE als Stänkerer oder Stabilisator?
In der Kritik steht das SGE vor dem offiziellen Start vor allem deshalb, weil man die Etablierung eines sogenannten zweiten Arbeitsmarkts fürchtet. So sieht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im SGE eine starke Konkurrenz zu regulärer Beschäftigung: Nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer (IHK) kämen für das SGE etwa nur Personen infrage, die ohnehin relativ gut vermittlungsfähig seien und die durch diese Beschäftigungsmöglichkeit eher von regulärer Beschäftigung ferngehalten würden. Demnach wäre das SGE also weder gesellschaftlich, noch individuell wirklich wertschöpfend.
Als durchaus vielversprechendes Projekt bewertet es Jürgen Schupp, Arbeitsmarktexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW); insbesondere angesichts der Probleme und breiten gesellschaftlichen Ablehnung des aktuellen Grundsicherungssystems: Die Teilnahme am SGE ist freiwillig und das Einkommen liegt deutlich über dem Hartz IV-Satz, zudem befreit es aus Bürokratie, bietet eine längerfristige Beschäftigungsperspektive und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Tätigkeiten sind, so Schupp, für den Einzelnen wie für die Gesellschaft sinnvoll.
Gerade deshalb ist das SGE eine mögliche Form der Grundsicherung, die den neuen Ansprüchen daran entspricht: Eben nicht nur in einem Mindestmaß monetär versorgt, sondern auch sozial integriert zu sein, und zwar durch – entsprechend der Organisation unserer Arbeitsgesellschaft – eine sinnvolle, individuell und gesellschaftlich wertschöpfende Tätigkeit.
SGE als echte Grundsicherung und Teil eines neuen Arbeitsverständnisses
Tatsächlich zeigt und verteidigt die Idee des SGE den Wert von Arbeit, wie wir ihn heute zuschreiben und beanspruchen; es entspricht unserem Neuverständnis von Arbeit, nach dem wir sie eben nicht mehr nur als wertschöpfend in ökonomischer, sondern auch in normativer Hinsicht betrachten und als grundlegende Praxis und Institution für gelingende Lebensführung verstehen und gestalten wollen; in dem wir die Sinnfrage an Arbeit stellen.
Das SGE ist ausdrücklich keine Transferleistung: Man kann es nicht beantragen oder beziehen, man bewirbt sich und ist dann über einen längeren, absehbaren Zeitraum in der Regel in Vollzeit kooperativ und lernend tätig. Das Einkommen übersteigt den existenziellen Grundbedarf und sichert zusätzlich Ansprüche an die Sozialversicherung.
So organisiert, bringt das SGE Tätige deutlich näher an den klassischen Arbeitsmarkt als Transferleistungen oder einzelne Weiterbildungsmaßnahmen: Dem Ansehen nach ist es kaum von einer regulären Arbeitstätigkeit zu unterscheiden und dem Hartz IV-System deutlich überlegen; insbesondere, was die elementare Integrationsleistung von Arbeit in ökonomischer wie in gesellschaftlicher Hinsicht angeht. Das SGE ist existenzsichernd, aber nicht besonders gut bezahlt. Eine Konkurrenz zu klassischen Erwerbsformen entsteht erst dann, wenn auch diese an der Lohnuntergrenze bleiben. Tatsächlich dürfte hier zugunsten der Tätigen die Konkurrenz das Geschäft beleben und das SGE gerade in Zeiten des Fachkräftemangels dafür sorgen, dass qualifizierte Arbeit so bezahlt und organisiert wird, dass sie keine finanzielle, von der Grundsicherung auszugleichende Lücke mehr lässt.
In dieser Weise und auch den angebotenen Tätigkeiten nach bringt das SGE einen gesellschaftlichen Mehrwert, in ökonomischer wie in normativer Hinsicht. Letzteres insbesondere auch deshalb, weil es die Funktion und Rolle von Arbeit, für gelingende Lebensführung zu sorgen, verteidigt und betont. Diese wird – am deutlichsten sichtbar im gewachsenen Anspruch nach sinnvoller Arbeit – heute mehr denn je angefragt, zugleich scheint Arbeit in ihrer subjektivierten, entgrenzten, flexibilisierten und zunehmend prekären Form dem immer seltener zu entsprechen. Das SGE lässt sich verstehen als Grundsicherung des ökonomischen wie moralischen Werts von Arbeit, gerade angesichts veränderter, unbedingt berechtigter Ansprüche an Arbeit und angesichts des Wandels von Arbeitsorganisation (etwa durch Digitalisierung): Es sichert eben nicht nur die finanzielle Existenz der einzelnen Person, sondern die Grundlagen gelingender Lebensführung, indem es für soziale Integration, Teilhabe, Anerkennung, Kooperation, Bildung und Entwicklung im Rahmen einer sinnvollen Tätigkeit sorgt: Sinnvoll in genau dieser Hinsicht, aber auch gesellschaftlich sinnvoll, d. h. für andere. Gerade hierin gründet sich der moralische Wert von Arbeit. Das SGE ist so in der Lage, den sozialen Kompromiss zu bewahren und für stabile gesellschaftliche Verhältnisse zu sorgen: Die Gewissheit, dass die Erbringung individueller Leistung die Partizipation an gesellschaftlichen Leistungen sichert, droht gegenwärtig insbesondere durch neue Organisationsweisen von Arbeit verloren zu gehen.
Hinzu kommt: Das SGE wird für Tätigkeiten gezahlt, für die – etwa durch Migration, Digitalisierung oder den demografischen Wandel – heute und in Zukunft großer gesellschaftlicher Bedarf besteht. Statt eines zweiten Arbeitsmarktes wird hier also innerhalb des ersten ein neuer Bereich geschaffen, in dem Leistungen mit geringer unmittelbarer ökonomischer, aber hoher gesellschaftlicher Wertschöpfung erbracht und – etwa im Gegensatz zum Ehrenamt – entlohnt und entsprechend gesellschaftlich anerkannt werden. Vor dem Hintergrund der laufenden Wandlungsprozesse ist anzunehmen, dass solche Tätigkeiten künftig weiter an Bedeutung gewinnen.
Auch deshalb ist das SGE ein durchaus vielversprechendes Instrument, die sozialen Herausforderungen dieses Wandels zu bewältigen. Es entspricht in der Theorie mit seiner Betonung von Freiwilligkeit, Sinn, Absicherung, Integration und Kooperation den überzeitlichen wie den neuen Ansprüchen an Arbeit, d. h. auch ihrem ökonomischen und moralischen Wert, zugleich den Anforderungen einer echten, nicht bloß ökonomischen Grundsicherung. In der Praxis wird es sich bewähren und weiterentwickeln müssen: in seiner Tauglichkeit wie in seinem Status als neue oder als weitere Form von Arbeit als Praxis und Institution gelingender Lebensführung.