Vor einigen Tagen hat der Berliner Senat nach einem lange diskutierten Vorschlag des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) das Solidarische Grundeinkommen (SGE) beschlossen.
Zur Pressemitteilung der Senatskanzlei zum Beschluss des SGE
In dem zunächst auf fünf Jahre angelegten Modellprojekt zur Neugestaltung der Grundsicherung können ab August langzeitarbeitslosen Menschen Arbeitsstellen vor allem im „gemeinwohlorientierten Bereich“ als Alternative zum Hartz IV-Bezug angeboten werden:
Für Personen, die zwischen einem und drei Jahren arbeitslos sind, sollen zunächst bis zu 1000 Stellen entstehen, die nach Mindest- oder Tariflohn vergütet und sozialversicherungspflichtig sind. Dazu gibt es Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen; und sollte der Übergang in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt nach Ablauf der fünfjährigen Befristung nicht gelungen sein, verspricht das Programm eine unbefristete Weiterbeschäftigung.
Bei den Stellen wird es sich den Plänen nach um solche handeln, die mit Blick auf das Gemeinwohl dringend gebraucht, aus Finanzierungsgründen bisher aber nicht angeboten werden konnten, ausdrücklich also um zusätzliche Arbeit: Mobilitätsbegleitung im ÖPNV, Betreuungshilfe in Kitas, Organisationshilfe in Schulen und Horten, Besuchsdienste in Pflegeeinrichtungen, Unterstützung für obdachlose Menschen oder Quartiershilfe für Wohnungsunternehmen.
Zweifellos sind diese Tätigkeiten gesellschaftlich nützlich; sie entlasten, unterstützen und befördern in verschiedener Hinsicht Teilhabe und Integration. Aber gilt das auch für die Personen selbst, die nach dem SGE-Gesetz beschäftigt sind? Denn das ist sein eigentlicher Anspruch. Und welche soziale Bedeutung hat das SGE, gerade auch angesichts des laufenden gesellschaftlichen Wandels? Weiterlesen →